Die Umweltplakette ist Pflicht in Deutschland

In Deutschland gilt seit 2007 die Feinstaub-Umweltplakette, die für Busse, Pkw und Lkw unabhängig von Gesamtgewicht und Kraftstoffart die Einfahrt in die Umweltzone zwingend vorschreibt.

Wer braucht keine Umweltplakette?

  • mobile Maschinen
  • forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Arbeitsmaschinen und Geräte
  • Motorräder

Oldtimer mit H-Nummer beziehungsweise rotes Nummernschild 07 und deutschem Kennzeichen sind noch eine Ausnahme. Allerdings müssen auch Elektroautofahrer eine grüne Plakette bekommen, um in die Umweltzonen einfahren zu können.

Ziel ist es, die Luftqualität durch die Ökoregion zu verbessern. Die Einfahrt in jede Umweltzone ist daher nur durch Anbringen einer vorgegebenen Umweltplakette möglich, die den Schadstoffausstoß des Fahrzeugs angibt.

Die Umweltplakette enthält das Kennzeichen des Fahrzeugs und den Zulassungsstempel der ausstellenden Behörde. Die Typenschlüsselnummer bestimmt, welche Plakette, für welches Fahrzeug und welche Emissionsdaten erforderlich ist. Diese Regelungsmethode für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge sieht wie folgt aus:

Das Fahrverbot in der Ökoregion gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Sind die erreichten EU-Abgasrichtlinien für im Ausland zugelassene Fahrzeuge nicht in den Fahrzeugpapieren zu finden, sind entsprechende Nachweise erforderlich. Das kann zum Beispiel das Herstellerzertifikat sein. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Zuordnung zur Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung.

Die Umweltplaketten sind immer unbegrenzt gültig. Eine Aktualisierung ist nur erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug neue Kennzeichen erhalten oder die Umweltplakette durch Glasbruch beschädigt ist.


Welche Schadstoffgruppen gibt es bei der Umweltplakette?

Es gibt vier Gruppen von Schadstoffen. Je geringer der Feinstaubausstoß, desto höher die Schadstoffgruppe. Passende Umweltplakette sind in drei Farben erhältlich, grün, gelb und rot für jede Schadstoffgruppe. Die Farbe der Umweltplakette bestimmt den Bereich der Umwelt, den das Fahrzeug betreten darf.


Wo wird die Umweltplakette am Auto angebracht?

Aufkleber werden in der Regel vom Kunden selbst angebracht. Es wird immer im rechten Randbereich an der Innenseite an der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite angebracht. Der Aufkleber wird auf die Innenseite des Glases geklebt. Der Aufkleber muss von außen gut sichtbar sein, darf aber gleichzeitig die Sicht des Fahrers nicht behindern. Die Oberseite der Windschutzscheibe ist also kein Problem, da sich normalerweise ein grüner keilförmiger Bereich befindet, der den Aufkleber verdeckt. Daher ist die Umweltplakette vom Fahrersitz aus gesehen auf der Beifahrerseite rechts unten an der Frontscheibe angebracht.


Umweltplaketten sind nur dann gültig, wenn diese lesbar an der Scheibe am Fahrzeug angebracht sind. Wenn die Buchstaben verschwommen sind, verliert das Abzeichen, wenn es unleserlich wird, seine Wirkung. Für die Gültigkeit der Plakette ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Wenn der Aufkleber nicht lesbar ist, muss er ersetzt werden. Wenn Sie den geschützten Bereich mit dem falschen unleserlichen Aufkleber befahren, werden Sie mit einer Geldstrafe von 80 Euro belegt.

Stattdessen werden auf das Eintragen der Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg verzichtet.

Strafen werden auch verhängt, wenn man ohne angebrachte Plakette erwischt wird. Es spielt keine Rolle, ob Sie bereits ein Symbol haben. Jeder, der die Ökoregion betritt, muss einen Aufkleber anbringen. Es reicht nicht aus, es nur im Handschuhfach zu tragen. Der Aufkleber muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.