Termine bei Zulassungsstellen: Regionale Unterschiede

Wer aktuell sein Auto um- oder abmelden möchte, muss vielerorts vorab einen Termin vereinbaren. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage des ADAC, die der Club bei Kfz-Zulassungsstellen in 16 Landeshauptstädten durchgeführt hat.

Der für die Abmeldung eines Fahrzeugs erforderliche Termin kann in 13 der 16 Landeshauptstädten online vereinbart werden. Bei einigen Behörden ist es auch möglich, einen Termin per E-Mail oder telefonisch zu vereinbaren. Bremen und Wiesbaden ermöglichen weiterhin eine Vor-Ort-Bearbeitung ohne Termin.

In Berlin, Hannover, Düsseldorf, Saarbrücken und München muss man teilweise wochenlang auf einen Termin warten. Termine am selben Tag sind für die Hälfte der Hauptstädte verfügbar, während die restlichen drei ein oder zwei Tage dauern.

Für die Rückmeldung konnte in 15 der 16 Landeshauptstädten ein Online-Termin vereinbart werden Werden. In Potsdam war dies nur telefonisch möglich. In fünf Landeshauptstädten (Bremen, Magdeburg, Erfurt, Saarbrücken und München) erhielt man noch Einzug einen Termin am selben Tag. In sieben Landeshauptstädten musste man länger als drei Tage, teilweise sogar bis zu fünf Wochen warten (Kiel, Schwerin, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Mainz und Stuttgart).

Angesichts der Corona-Einschränkungen empfiehlt der ADAC im Zweifelsfall telefonisch bei der Meldebehörde nachzufragen, ob kurzfristig ein Termin vereinbart werden kann oder ob die Informationen auf der Website aktuell sind.


Gebrauchtwagen anmelden: So geht's

Um Ihr Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflichtversicherung (EVB-Nummer: siebenstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination). Diese geben Sie bei der Immatrikulation im Zulassungsamt ab. Hinweis: Das Fahren auf öffentlichen Straßen ohne Versicherung ist eine Straftat.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung
  • Wunschkennzeichen: Möchten Sie ein bestimmtes Kennzeichen, besteht die Möglichkeit, vorab eines reservieren zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,20 Euro.

Wenn Sie einen Vertreter zur Immatrikulation ins Immatrikulationsamt entsenden, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Außerdem muss die Person den Originalausweis und eine Kopie des Ausweises mit sich führen. Für die Aufnahme in die Minderjährige ist eine Einverständniserklärung erforderlich.

Aufsichtsbehörden haben oft ihre eigenen Vorlagen für Vollmachten und Einwilligungserklärungen. Daher ist vor Verwendung der ADAC-Formulare mit der Zulassungsbehörde abzuklären, ob diese Formulare anerkannt werden und ob eine Kopie des Hauptausweises ausreicht. In vielen Regionen können Sie Ihr Auto auch online anmelden oder auf einen neuen Besitzer übertragen.